ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Definitionen und Anwendungsbereich

(1) In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Vertrag: der Vertrag zwischen Asid Bonz und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Waren, wie er in Übereinstimmung mit Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurde.
Kunden: die juristische Person, die die Waren von Asid Bonz kauft.
Liefertermin: der vereinbarte Termin für die Lieferung der Waren an den Kunden.
Allgemeine Bedingungen: die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Bestimmungen und Bedingungen.
Waren: die Waren (oder ein Teil davon), die in der Auftragserteilung aufgeführt sind.
Logistikrichtlinien: Die Logistikrichtlinien von Asid Bonz in der jeweils gültigen Fassung.
Asid Bonz: meint die Asid Bonz GmbH.
Auftrag: Die Auftragserteilung des Kunden für die Waren.
Spezifikation: jede Spezifikation für die Waren, wie z. B. Größe, Gewicht, Betriebsparameter, Belastbarkeit und andere Eigenschaften dieser Art, Toleranzen, technische Daten und ähnliche Informationen, einschließlich aller zugehörigen Pläne und Zeichnungen.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Auftragserteilungen und Verträge.
(3) Die Logistikrichtlinien gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung als Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Exemplar der Logistikrichtlinien wird dem Kunden auf erstes Anfordern zur Verfügung gestellt.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, dies gilt auch dann, wenn Asid Bonz vorbehaltlos Leistungen erbringt, obwohl ihr Bestimmungen oder Bedingungen des Kunden bekannt sind, die im Widerspruch zu den vorliegenden Bestimmungen stehen bzw. von diesen abweichen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag gelten nur, wenn sie zwischen Asid Bonz und dem Kunden schriftlich vereinbart sind. Im Vertrag vereinbarte Bedingungen haben im Konfliktfall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss

(1) Der Vertrag zwischen Asid Bonz und dem Kunden kommt mit Erteilung eines Auftrags durch den Kunden und der anschließenden Annahme dieses Auftrags durch Asid Bonz zustande. Ein Auftrag ist ein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne. Asid Bonz wird die Auftragsannahme entweder schriftlich oder durch Auslieferung der bestellten Ware an den Kunden erklären.
(2) Asid Bonz ist berechtigt, den Vertragsabschluss mit dem Kunden zu verweigern.
(3) Der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Der Kunde erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechungen, Zusicherungen, Zusagen oder Garantien verlassen hat, die von oder im Namen von Asid Bonz gemacht oder gegeben wurden und nicht im Vertrag enthalten sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die in den Angeboten von Asid Bonz angegebenen Preise sind - außer im Falle höherer Gewalt oder Unmöglichkeit gemäß Ziffer 16 - für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Angebotsdatum verbindlich. Fehlt es an einem Angebot, gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Standardpreise von Asid Bonz.
(2) Alle Preise sind in EURO angegeben und enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird zusätzlich und in Höhe des jeweils gesetzlich gültigen Regelsatzes berechnet. Alle Preise verstehen sich DAP Standort des Kunden, wie im Vertrag angegeben
(INCOTERMS 2020).
(3) Alle Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb dieser Frist nicht nach, gerät er in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
(4) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, hat Asid Bonz das Recht,
(a) Verzugszinsen in Höhe des am Tag der Ausstellung der Zinsrechnung geltenden Hauptrefinanzierungssatzes der EZB, erhöht um 8 Prozentpunkte pro Jahr, zu berechnen;
(b) Lieferungen auszusetzen; und/oder
(c) weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
(5) Beanstandungen der Rechnung durch den Kunden setzen seine Zahlungsverpflichtung für den unbestrittenen Teil der Rechnung nicht aus.
(6) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so trägt er alle mit der Eintreibung der Zahlung verbundenen Kosten, insbesondere gerichtliche und außergerichtliche Kosten.

4. Spezifikation

(1) Sofern der Vertrag nicht die strikte Einhaltung einer Spezifikation vorschreibt, ist jede von Asid Bonz zur Verfügung gestellte Spezifikation nur ein Richtwert. Asid Bonz behält sich das Recht vor, die Spezifikation zu ändern, wenn dies aufgrund
gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist. Handelsübliche Abweichungen von der Spezifikation sind zulässig, soweit sie den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware nicht beeinträchtigen.
(2) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die für seine Bedürfnisse geeignete Ware von Asid Bonz auszuwählen.

5. Lieferung und Leistung

(1) Asid Bonz liefert die Waren zum Liefertermin (falls zutreffend) in Übereinstimmung mit den Logistikrichtlinien und an den im Vertrag festgelegten Ort oder an einen anderen Ort, den die Parteien jederzeit vereinbaren können, nachdem Asid Bonz dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren versandbereit sind.
(2) Asid Bonz haftet nicht für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Lieferung der Waren, soweit ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung verursacht wird durch:
(a) das Versäumnis des Kunden, Asid Bonz angemessene Lieferanweisungen oder andere Anweisungen, die für die Lieferung der Waren relevant sind, zu erteilen;
(b) das Versäumnis des Kunden, die Waren zum vereinbarten Zeitpunkt am Liefertermin abzunehmen;
(c) ein Ereignis höherer Gewalt, wie in Klausel 16 angegeben; und/oder
(d) die nicht rechtzeitige Belieferung von Asid Bonz durch einen relevanten Lieferanten.
Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, der sich aus der Dauer des Ereignisses ergibt, das die Verzögerung verursacht hat, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Jede Verlängerung eines Liefertermins wird dem Kunden mitgeteilt.
(3) Asid Bonz kann Teillieferungen vornehmen, sofern mit dem Kunden vereinbart.

6. Verpackung

(1) Asid Bonz wählt die Verpackung und Versandart nach eigenem Ermessen.
(2) Der Kunden hat Asid Bonz im Voraus über die von ihm gewünschten besonderen Lieferleistungen (wie in den Logistikrichtlinien näher beschrieben) zu informieren. Asid Bonz ist nicht verpflichtet, die Lieferung von Sonderleistungen anzunehmen.
Von Asid Bonz akzeptierte Sonderleistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

7. Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang

(1) Asid Bonz behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat Asid Bonz unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die Asid Bonz gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Asid Bonz berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf Asid Bonz sein Rücktrittsrecht nur geltend machen, wenn Asid Bonz dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei Asid Bonz als Händler und z.T. Importeur gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt Asid Bonz Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an Asid Bonz ab, wobei der Kunde neben Asid Bonz zur Einziehung der Forderung berechtigt bleibt und Asid Bonz die Forderung nicht einzieht, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Asid Bonz nachkommt. Asid Bonz nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 7 (2) genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. Bei einer Übersicherung wird Asid Bonz auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Produkte geht mit der Lieferung der Produkte auf den Kunden über, gemäß den in Ziffer 3 (2) festgelegten Incoterms 2020.

8. Untersuchungsobligenheit

(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und dabei festgestellte offensichtliche Mängel innerhalb von 48 Stunden schriftlich (und unter Beachtung der Logistikrichtlinien) an Asid Bonz zu melden.
(2) Stellt der Kunde einen Mangel fest, der bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nach Ziffer 8 (1) nicht erkennbar war, muss er diesen unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich gegenüber Asid Bonz anzeigen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Schäden an den mangelhaften Waren zu verhindern.
(4) Soweit gesetzlich zulässig, sind Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen, wenn der Kunde diese Mängel nicht rechtzeitig wie oben beschrieben anzeigt.

9. Gewährleistung und Sachmängel

(1) Asid Bonz gewährleistet, dass die Waren frei von Sachmängeln in Bezug auf Design, Material und Verarbeitung sind. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem tatsächlichen Lieferdatum oder für einen anderen
Zeitraum, der auf dem Etikett der Waren angegeben ist oder nach zwingendem Recht vorgeschrieben ist (Gewährleistungszeitraum).
(2) Während der Gewährleistungszeit wird Asid Bonz innerhalb einer angemessenen Frist und nach freier Wahl von Asid Bonz jeden rechtzeitig gemeldeten Mangel beseitigen, entweder durch:
(a) Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder
(b) Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung).
(3) Alle zurückgesandten Waren und/oder ersetzten Teile davon gehen in das Eigentum von Asid Bonz über. Die Gewährleistung wird nicht für Zeiten verlängert, in denen die Waren nicht in Gebrauch sind.
(4) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Asid Bonz Änderungen an den Waren vornimmt oder vornehmen lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, sowie bei Mängeln,
die durch normalen Verschleiß oder durch unsachgemäße Behandlung, Installation, Lagerung, Transport, Desinfektion oder Reinigung entstanden sind. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der
Mängelbeseitigung zu tragen.
(5) Asid Bonz übernimmt keine weitere ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung, insbesondere nicht für die Eignung der Ware für einen bestimmten Zweck.

10. Haftung

(1) Nichts in den vorliegenden Bedingungen beschränkt oder schließt die Haftungvon Asid Bonz aus für:
(a) Tod oder Personenschäden, die durch ihre Fahrlässigkeit verursacht wurden;
(b) Betrug oder arglistige Täuschung; oder
(c) jegliche Angelegenheit, in Bezug auf die es für Asid Bonz gesetzwidrig wäre, die Haftung auszuschließen oder zu beschränken.
(2) Vorbehaltlich Ziffer 10 (1):
(a) Asid Bonz haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit, außer dies betrifft die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei die Haftung dann auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise auftretenden Schadens begrenzt ist;
(b) Asid Bonz haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunden die Waren entgegen ihrer Kennzeichnung oder ihrem Verwendungszweck einsetzt.
(3) Der Kunde hat unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden und seine Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Angestellten, Subunternehmer und sonstigen von Asid Bonz mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen beauftragten Personen.

11. Zahlungsunfähigkeit des Kunden

(1) Asid Bonz ist berechtigt, durch schriftliche Mitteilung, ohne Einschränkung anderer Asid Bonz zur Verfügung stehender Rechte oder Rechtsmittel und ohne dass dadurch eine Haftung gegenüber dem Kunden entsteht, (i) jeden Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder (ii) alle weiteren Lieferungen unter einem Vertrag zu stornieren oder auszusetzen, wenn für Asid Bonz erkennbar wird, dass der Kunde seinen Zahlungspflichten dauerhaft nicht nachkommen kann.
(2) Bei Beendigung des Vertrages werden alle ausstehenden Rechnungen in Bezug auf die an den Kunden gelieferten Waren sofort fällig.
(3) Die Beendigung des Vertrages, wie auch immer sie zustande kommt, berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die zum Zeitpunkt der Beendigung entstanden sind.
(4) Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages, die ausdrücklich oder stillschweigend die Beendigung des Vertrages überdauern, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

12. Aufrechnung / Zurückbehaltung

Jede Partei kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte kann jede Partei nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen geltend machen.

13. Geistiges Eigentum

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass alle Markennamen, Handelsnamen, Warenzeichen, Patente, Designs, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und sonstiges geistiges Eigentum, unabhängig vom Land der Registrierung, die sich auf die Waren beziehen oder in Verbindung mit ihnen verwendet werden (das "geistige Eigentum"), Asid Bonz und/oder ihren verbundenen Unternehmen gehören und vollständig in deren Eigentum stehen. Der Kunde darf nicht versuchen, das geistige Eigentum von Asid Bonz zu patentieren, zu registrieren oder sich unrechtmäßig anzueignen. Der Kunde wird Asid Bonz über jede Verletzung oder drohende Verletzung von jeglichem geistigen Eigentum informieren.

14. Freistellung

(1) Wird Asid Bonz von einem Dritten aufgrund Mängel an den Waren in Anspruch genommen, so ist Asid Bonz berechtigt, den Umfang der für ihre Verteidigung erforderlichen Maßnahmen zu bestimmen. Der Kunde verpflichtet sich, Asid Bonz bei ihrer Verteidigung in jeder Hinsicht zu unterstützen.
(2) Der Kunde verteidigt und hält Asid Bonz schad- und klaglos von sämtlichen Ansprüchen, Haftungen, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten (einschließlich direkter, indirekter oder Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Rufschädigungen und sämtlichen Zinsen, Geldbußen und Prozess- wie auch alle anderen berufsbedingten Kosten und Auslagen), die gegen Asid Bonz vorgebracht werden oder die Asid Bonz entstanden sind in Bezug auf tatsächliche oder angebliche
(i) Pflichtverletzungen, Fahrlässigkeit, Fehler, Irrtümer oder Unterlassung seitens des Kunden oder eines Mitarbeiters oder Vertreters des Kunden oder (ii) Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte eines Dritten und die sich aus oder in Verbindung
mit der Verwendung der Spezifikation durch Asid Bonz für Waren ergeben, die in Übereinstimmung mit einer vom Kunden gelieferten Spezifikation hergestellt wurden.
(3) Diese Ziffer 14 bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

15. Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhalten, soweit sie bei der jeweiligen Vertragserfüllung personenbezogene Daten verarbeiten, austauschen oder erhalten (unabhängig davon, ob dies absichtlich geschieht oder nicht). Sollte der Vertrag eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag der anderen Partei im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze beinhalten, werden die Parteien eine entsprechende Vereinbarung zur Datenverarbeitung abschließen. Die Parteien werden alle derartigen anwendbaren Datenschutzgesetze einhalten, soweit sie personenbezogene Daten in ihrer Eigenschaft als Verantwortliche für diese Daten (wie z. B. Angaben zu Kontaktpersonen der Vertreter der anderen Partei) verarbeiten. Zur Klarstellung: Die Parteien verpflichten sich, solche personenbezogenen Daten gemäß den in Ziffer 18 genannten
Bestimmungen vertraulich zu behandeln.

16. Höhere Gewalt

(1) Für den Fall, dass (i) die Erfüllung einer Bestimmung oder Bedingung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages durch Asid Bonz ganz oder teilweise verzögert oder verhindert wird aufgrund von oder im Zusammenhang mit:
(a) Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Aufforderungen oder Anordnungen von Regierungsstellen oder -behörden, unabhängig davon, ob es sich um lokale, staatliche, provinzielle oder bundesstaatliche Behörden handelt;
(b) Aufruhr, Krieg, terroristische Handlungen, öffentliche Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe, Brände, Explosionen, Stürme, Überschwemmungen, Pandemien oder Epidemien, höhere Gewalt, Unfälle in der Schifffahrt, Zusammenbruch oder Ausfall von Transport-, Herstellungs-, Vertriebs-, Lager- oder Verarbeitungsanlagen;
(c) Ausfall oder Störung der Herstellung oder Lieferung der Waren;
(d) die Auferlegung neuer oder erhöhter Zölle, Steuern, Abgaben und dergleichen;
(e) Engpässe oder Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen; und/oder
(f) aus jedem anderen Grund (unabhängig davon, ob es sich um dieselbe Klasse oder Art wie hier angegeben handelt oder nicht), der nicht in der zumutbaren Kontrolle von Asid Bonz liegt und den Asid Bonz bei Anwendung angemessener
Sorgfalt nicht verhindern kann; jedes dieser Ereignisse wird als Ereignis höherer Gewalt bezeichnet, oder (ii) falls Asid Bonz nicht in der Lage ist, die Waren oder die Rohstoffe, Chemikalien, Materialien, Brennstoffe, Kraftstoffe, Energie, Arbeitskräfte, Behälter,
Transportmittel oder Ausrüstungen für die Herstellung oder Lieferung der Waren zu angemessenen Preisen oder in ausreichender Menge zu beschaffen, kann Asid Bonz nach eigenem Ermessen die Leistungen, Lieferungen oder Abnahmen während des betroffenen Zeitraums aussetzen, ohne dass Asid Bonz deswegen haftbar gemacht werden kann.
(2) Ungeachtet sonstiger Bestimmungen oder Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages kann Asid Bonz im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt oder eines Unvermögens, das Asid Bonz wie oben beschrieben
betrifft, das verfügbare Angebot an solchen Waren auf beliebiger Basis auf ihre Abnehmer aufteilen, ohne dass ihr eine Haftung entsteht, und/oder die Preise der Waren anpassen, um erhöhte Kosten auszugleichen.

17. Salvatorische Klausel und Abtretung

(1) Jede Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages, die in der anwendbaren Rechtsordnung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, ist im Umfang dieser Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit unwirksam, ohne dass die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar werden. Asid Bonz und der Kunde werden sich nach Treu und Glauben bemühen, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der ursprünglichen Bestimmung verfolgten Zweck so nahe wie möglich kommt.
(2) Asid Bonz ist jederzeit berechtigt, alle oder einzelne ihrer Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abzutreten, zu übertragen, zu verpfänden, zu belasten, unterzuvergeben oder in sonstiger Weise mit ihnen zu verfahren. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Asid Bonz abzutreten, zu übertragen, zu verpfänden, zu belasten, unterzuvergeben, treuhänderisch zu übereignen oder in sonstiger Weise damit zu verfahren.

18. Vertraulichkeit

(1) Asid Bonz kann dem Kunden Informationen offenbaren oder zugänglich machen, die sich auf das Geschäft oder die Waren des Asid Bonz-Konzerns beziehen ("vertrauliche Informationen"). Auch der Bestand und der Inhalt des Vertrages sind vertrauliche Informationen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, (a) alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und (b) keine vertraulichen Informationen für andere Zwecke als zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden und (c) keine vertraulichen Informationen an andere Personen als seine leitenden Angestellten und Mitarbeiter weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich. Die Verpflichtung gilt nicht, soweit es sich bei den vertraulichen Informationen um Informationen handelt, die ohne Verschulden des Kunden öffentlich bekannt sind oder zu deren Offenlegung der Kunde gesetzlich verpflichtet ist. Jede Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß dieser Ziffer 18 durch seine leitenden Angestellten und Mitarbeiter gilt als Verletzung durch den Kunden. Mit Ausnahme des Umfangs, der nach geltendem Recht vorgeschrieben oder für die Erfüllung der fortbestehenden Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich ist, sind alle vertraulichen Informationen nach Beendigung oder Ablauf des Vertrages an Asid Bonz zurückzugeben oder auf Verlangen zu vernichten.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Der Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens von 1980 über den internationalen Warenkauf (CISG – "UN-Kaufrecht") sowie sonstiger Kollisionsnormen
und ist entsprechend auszulegen.
(2) Die Parteien vereinbaren für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts Düsseldorf. Beide Parteien erklären sich, ungeachtet eines gegenteiligen Gesetzes oder Vertrages, mit der ausschließlichen Zuständigkeit dieses Gerichts einverstanden.

20. Sonstiges

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, bevollmächtigt oder befugt, Asid Bonz zu irgendeiner Vereinbarung oder Verpflichtung gegenüber Dritten zu verpflichten.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jeder Vertrag sind für die jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger von Asid Bonz und dem Kunden verbindlich und zu deren Gunsten wirksam.
(2) Kein Verzicht von Asid Bonz auf einen Verstoß oder eine Reihe von Verstößen oder Leistungsstörungen durch den Kunden und kein Versäumnis, keine Weigerung oder Nachlässigkeit von Asid Bonz, ein ihr nach diesem Vertrag eingeräumtes
Recht, eine Befugnis oder Option auszuüben oder auf der strikten Einhaltung oder Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Vertrag zu bestehen, stellt einen Verzicht auf die
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines solchen Vertrages in Bezug auf einen späteren Verstoß oder einen Verzicht von Asid Bonz auf ihr Recht dar, zu einem späteren Zeitpunkt die genaue und strikte Einhaltung der Bestimmungen zu verlangen.

Stand 21.06.2022

LOGISTIKRICHTLINIE

ASID BONZ Logistik Guideline

Code of Conduct

Code of Conduct